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1 | 2008
Bauen für die Landwirtschaft
Behälter / Trockenbeton
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Bauen für die
Landwirtschaft
Themenheft: Behälterbau / Trockenbeton
S. 3
Dichtheit von landwirtschaftlichen Lagern
Fred Koch
Heutige Regelungen zum Bau von Anlagen zur Güllelagerung und zur Entmistung zielen
vorrangig darauf ab, den aktuellen Stand der Technik zur Vermeidung von Umweltschäden
aufzuzeigen und bei Neuanlagen umzusetzen. Der Beitrag beschreibt die heutigen Anforde-
rungen und den Umgang mit Anlagen, die vor vielen Jahren mit heute nicht mehr geregelten
Bauweisen errichtet wurden.
Heft Nr. 1, 46 (2008)
ISSN 0171-7952
Autoren:
Dipl.-Ing. Fred Koch
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Johannsenstr. 10
30159 Hannover
Dr.-Ing. Dipl.-Wirtschaftsing.
Jan-Gerd Krentler
Johann-Heinrich von Thünen-Institut
Institut für Agrartechnologie und
Biosystemtechnik
Bundesallee 50
38116 Braunschweig
S. 7
Ein neues Fahrsilo der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
als Beitrag zum baulichen Umweltschutz
Jan-Gerd Krentler
Fahrsilos gelten als die am stärksten angegriffenen Bauwerke in der Landwirtschaft. Bei Ge-
nehmigungsverfahren werden verstärkt Umweltschutzgesichtspunkte berücksichtigt. Wegen
der gestiegenen Anforderungen und der zunehmenden Anlagengröße werden Gärfutter-Flach-
silos fast nur noch in Unternehmerleistung gebaut. Die Bundesforschungsanstalt hat eine
kombinierte Fahrsilo- und Festmist-Anlage gebaut, bei der jede Art einer möglichen Umwelt-
belastung ausgeschlossen sein soll. Langfristige Beobachtungen sollen zeigen, ob der hohe
bauliche Aufwand in der Praxis notwendig ist. Außerdem werden verschiedene Baulösungen
für Fahrsilos vorgestellt, die heute auf dem Markt angeboten werden.
Prof. Dr.-Ing. habil. Horst Kretzschmar
Ingenieurbüro Kretzschmar
Richard-Wagner-Str. 10
99441 Magdala
Dipl.-Ing. Werner Rothenbacher
Dipl.-Ing. Wolfgang Hemrich
Dipl.-Ing. Heiko Zimmermann
Schwenk Zement KG
Anwendungstechnik
Hindenburgring 15
89077 Ulm
S. 11
Tragwerksplanung von Biogasfermentern aus Stahlbeton
Horst Kretzschmar
Biogasfermenter sind vielfältigen Lasteinwirkungen sowie thermischen und chemischen Einwir-
kungen ausgesetzt. Die Komplexität dieser Einwirkungen sowie die hohen Anforderungen an
die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit erfordern eine sorgfältige Tragwerksplanung. Es
werden die Einwirkungen auf einen Stahlbetonfermenter und die daraus resultierenden Bean-
spruchungen beschrieben. Mit diesen Beanspruchungen sind die Nachweise der Tragfähigkeit
und der Gebrauchstauglichkeit sowie die geotechnischen Sicherheitsnachweise zu erbringen.
Um kostenoptimale Lösungen zu erhalten, sind dabei die standortabhängigen Bedingungen
wie z.B. örtliche Schneelast, Bodenkenngrößen und Einbindung des Fermenters in das vorhan-
dene Gelände zu berücksichtigen.
DI Florian Petscharnig
Technisches Büro für Verfahrenstechnik
St. Walburgen 34
9371 Brückl
Österreich
Verlag Bau+Technik
Postfach 12 01 10, 40601 Düsseldorf
Telefon 02 11 / 9 24 99-0, Fax 02 11 / 9 24 99-55
Verlagsort: Düsseldorf
Verlagsleitung: Dipl.-Ing. Rainer Büchel
S. 18
Beton für landwirtschaftliche Bauten nach neuer Norm –
Gärfuttersilos, Güllebehälter, Biogasanlagen
Werner Rothenbacher, Wolfgang Hemrich, Heiko Zimmermann
In der Landwirtschaft wird Beton als dauerhafter und wirtschaftlicher Baustoff in vielfäl-
tiger Form eingesetzt. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der neuen Betonnormenreihe
DIN EN 206-1 und DIN 1045, Teile 1 bis 4, wurde der Grundstein für ein europäisches Normen-
system gelegt. In diesem Zusammenhang treten auch Neuerungen in Kraft, die Einluss auf
viele Bauteile und Bauten in der Landwirtschaft haben. Die wichtigsten Änderungen in Hinblick
auf Expositionsklassen und Betonzusammensetzungen für ausgewählte Bauten der Landwirt-
schaft werden aufgezeigt.
Herausgeber:
BetonMarketing Deutschland GmbH
Steinhof 39, 40601 Erkrath
Tel.: 0211 28048-1, Fax: 0211 28048-320
www.beton.org, bmd@betonmarketing.de
Redaktion: Dr.-Ing. Thomas Richter (verantwortl.)
c/o BetonMarketing Ost
Teltower Damm 155, 14167 Berlin
richter@bmo-leipzig.de
Tel.: 03 41 / 6 01 02 01, Fax: 03 41 / 6 01 02 90
Dagmar Diedenhofen
Verlag Bau+Technik GmbH
Tel.: 02 11 / 9 24 99-52
S. 21
Trockenbeton für Baumaßnahmen in der Landwirtschaft
Florian Petscharnig
Umbauarbeiten in landwirtschaftlichen Gebäuden sind heute an der Tagesordnung. Am Beispiel
eines kleineren Rinder- und Schweinestalls in Österreich wird gezeigt, welche Betonarbeiten
beim Umbau anfallen und unter welchen Bedingungen Trockenbetone eine sinnvolle Alternative
bzw. Ergänzung zum Transportbeton darstellen.
Gesamtproduktion:
Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf
Anzeigen lt. Preisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2002
Bezugspreis: Einzelheft 8,– inkl. Mwst. zzgl. Porto
Mit Namen des Verfassers gekennzeichnete Beiträge
stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.
Alle Rechte, auch die des Nachdrucks, der fotomecha-
nischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
Unverlangte Einsendungen ohne Gewähr für die Rück-
sendung.
Titelbild:
Kombinierte Festmist- und Fahrsiloanlage der Bundesanstalt für Landwirtschaft in Braun-
schweig, siehe Beitrag auf S. 7
(Foto: Krentler, Braunschweig)
Druck und Litho: Loose-Durach GmbH, Remscheid
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Dichtheit von landwirtschaftlichen Lagern
Von Fred Koch, Hannover
Eigenleistung war schon immer Bestandteil der Kalkulation baulicher Anlagen von Landwirten. Der Umgang mit Maurerkelle und
Mörtel wurde für fast alle Gebäude und Lagerstätten stetig geübt und teilweise besser praktiziert als vom Bauunternehmer. Selbst
dann, wenn es mal nicht so klappte, ielen Mängel, aufgrund der relativ geringen Baumassen, kaum auf, und möglicherweise un-
dichte Fugen wurden zugeputzt oder setzten sich nach kürzester Zeit von alleine zu. Auslöser für erhöhte rechtliche Anforderungen
an den Bau und die Kontrolle von Lagerbehältern für Gülle, Jauche und Silosickersaft waren massive Schadensfälle, die sich in
den 80-er Jahren quer durch die Bundesrepublik zogen. Rechtlich geforderte und über Landesprogramme geförderte höhere La-
gerkapazitäten für Fest- und Flüssigmist führten dazu, dass in einem zeitlich begrenzten Rahmen eine Vielzahl größerer Behälter
beantragt, gebaut und abgerechnet werden mussten. Die mit dem Behälterbau vertrauten Unternehmen waren völlig überlastet
und unerfahrene Unternehmungen sprangen ein. Die Auswirkungen durch Zeitdruck und fehlende Erfahrung bei der Bauausfüh-
rung ließen nicht lange auf sich warten.
Verschärfung der rechtlichen Forderungen
über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen
(VAWS) ergeben.
Vereinzelt geplatzte Behälter, defekte Befüll- und Entnahmelei-
tungen sowie Leckagen durch stationär eingebaute Rührwerke
waren mit der zunehmenden Größe der Lagervolumen nicht
mehr als Bagatelle einzustufen und wurden nicht mehr gelis-
sentlich übersehen – vielmehr fanden sich in den Zeitungen
Sensationsberichte mit Überschriften wie „400.000 Liter Gülle
überschwemmen ein Dorf“, „Massenhaftes Fischsterben durch
Einleitung von Silagesickersaft“, „Gülle überlutet Wohnhaus-
keller“ oder „Güllebehälter geplatzt – Wasserschutzgebiet ver-
seucht“.
1. Allgemeine Anforderungen
1.1 Planung, Bau und Fassungsvermögen
Bei Planung und Bau von JGS-Anlagen sind die DIN 11622
(Gärfuttersilos und Güllebehälter; Bemessung, Ausführung, Be-
schaffenheit; Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton,
Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungs-
steinen), Ausgabe 7/94; die DIN 1045 (Beton und Stahlbeton
– Bemessung und Ausführung –) in der jeweils geltenden Fas-
sung und die DIN 11832 (Landwirtschaftliche Hoftechnik, Ar-
maturen für Flüssigmist, Schieber für statische Drücke bei max.
1 bar), Ausgabe 11/90, zu beachten.
Die zunehmende Sensibilität der Bevölkerung gegenüber nach-
teiligen Veränderungen in der Umwelt führte zu verstärkten For-
derungen und rechtlichen Vorschriften mit dem Ziel, Anlagen
zur Lagerung Wasser gefährdender Stoffen nicht nur nach den
anerkannten Regeln der Technik auszuführen, sondern nach
dem Vorsorgegrundsatz so zu erstellen, dass der bestmögliche
Schutz von Böden und Gewässern sichergestellt werden kann:
„Eine drohende Gefahr im Sinne des Ordnungsrechts muss nicht
erst abgewartet werden.“ Der Maßstab der Verhältnismäßigkeit
ist dabei zu berücksichtigen. Diese Formulierung beinhaltet For-
derungen, die sowohl die Bauweise der Lager selbst, als auch
das zusätzliche Erstellen von baulichen Schutzmaßnahmen so-
wie Kontrollen vor und während des Betriebes umfassen.
Das erforderliche Fassungsvermögen der JGS-Anlagen muss
größer sein als die erforderliche Kapazität für die Lagerung
von Jauche, Gülle und Silagesickersäften während des längs-
ten Zeitraums, in dem das Ausbringen auf landwirtschaftlichen
Flächen nicht zulässig ist. Davon darf nur abgewichen werden,
wenn gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wer-
den kann, dass die überschüssige Menge umweltgerecht ver-
wertet wird.
Wegen der Korrosionsgefahr darf bei der Lagerung von Mi-
schungen aus Jauche, Gülle und Silagesickersäften in Beton-
behältern der Anteil von Silagesickersaft 25 vom Hundert der
jeweiligen Behälterfüllung nicht überschreiten, sofern der Be-
hälter nicht Schutzanstriche oder Innenverkleidungen mit ent-
sprechenden Eignungsnachweisen aufweist.
Als bundesweit gültiger Rechtsrahmen sollte ein von der Län-
derarbeitsgemeinschaft Wasser verfasster Vorschriftenkatalog
(LAWA-Papier) zum Bau von JGS-Anlagen (JGS = Jauche, Gül-
le, Sickersaft) angewendet werden, der bis heute in einigen Län-
dern – teilweise in abgewandelter Form – per Erlass eingeführt
ist. Besonders gravierende Inhalte bestanden darin, dass jede
Art der JGS-Lagerung durch zusätzliche Flächendrainage mit
3 % Gefälle und Kontrolleinrichtung sowie in Form einer dop-
pelwandigen Wanne gesichert werden sollte. Auch für Ställe mit
Güllekanälen und -kellern sollten diese Aulagen gelten. Die
sich daraus ergebenden Kiesdrainschichten hätten bei heutigen
Stalldimensionen die Mächtigkeit von mehreren Metern ausge-
macht, wodurch sich Standsicherheits- und Setzungsprobleme
ergeben hätten, in deren Folge tatsächlich Undichtigkeiten ent-
standen wären. Diese und andere Ungereimtheiten veranlass-
ten die Länder, weitestgehend eigene Regeln zu erlassen.
Fugen und Fertigteilstöße sind dauerhaft elastisch abzudichten.
Bei Stahlbetonfertigbehältern sind abweichende Fugenausbil-
dungen auf Nachweis möglich.
Bei nicht abgedeckten Behältern ist ein Niederschlag von
400 mm pro Jahr zu berücksichtigen. Ein Freibord von 20 cm
ist bei der Bemessung einzuhalten.
1.2 Abstand zu Gewässern und Brunnen
JGS-Anlagen haben zu oberirdischen Gewässern einen Ab-
stand von mindestens 50 m einzuhalten. Ist dies nicht mög-
lich, so ist sicherzustellen, dass mindestens 25 m 3 der gelager-
ten Stoffe im Schadensfall zurückgehalten werden können. Zu
Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, ist ein Abstand
von mindestens 50 m einzuhalten. Ausnahmen sind nur bei be-
sonderen Nachweisen zulässig.
In Niedersachsen gelten für Anlagen zum Lagern und Abfüllen
von Jauche, Gülle, Silagesickersäften (JGS-Anlagen) folgende
Anforderungen, die sich aus dem Anhang zur Verordnung
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1.3 Anlagen in Überschwemmungsgebieten
In Überschwemmungsgebieten sind Anlagen nur zulässig,
wenn
1. das Eindringen von Hochwasser sowie
2. das Aufschwimmen von Behältern durch statischen Nach-
weis einer Auftriebssicherung sichergestellt ist.
2.2 Abfüllplätze
Plätze, auf denen Gülle und Jauche abgefüllt werden, müssen
bei Druckbefüllung in einer Größe von mindestens 4 m x 6 m
befestigt sein (Beton-, Asphaltdecke). Die Entwässerung der
Abfüllplätze ist im freien Gefälle (3 vom Hundert) in die Vorgru-
be oder gegebenenfalls über eine Pumpe zum Beispiel in den
Lagerbehälter vorzunehmen. Im Bereich des Abfüllplatzes und
der Entwässerungseinrichtung müssen auch kleinere Mengen
von auslaufender Gülle und Jauche zurückgehalten werden
können. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht bei Saugbefüllung.
1.4 Kontrollierbarkeit und Wartung
Die Anlage ist so zu errichten, dass alle Anlagenteile leicht zu
kontrollieren und zu warten sind. Für Anlagen mit mehr als 25 m 3
Fassungsvermögen sind in der weiteren Zone von unterteilten
Schutzgebieten (III A) Leckerkennungssysteme erforderlich.
3. Prüfung und Abnahme der Anlagen
Vor der Schlussabnahme sind Anlagen und Anlagenteile auf
ihre Dichtheit zu prüfen. Abnahmen sind unter Beteiligung der
Wasserbehörde vorzunehmen.
2. Besondere Anforderungen
2.1 Behälter und Rohrleitungen
Die Bodenplatte ist fugenlos herzustellen. Die Dicke der Be-
tonsohle ist statisch nachzuweisen. Gemäß DIN 11622-2, Ab-
schnitt 5 und DIN 1045-1, Abschnitt 11.2 wird für die Begren-
zung der Rissbreite des Betons ein Rechenwert der Rissbreite
w k = 0,3 mm zugrunde gelegt. In einzelnen Bundesländern gel-
ten durch Verordnung schärfere Anforderungen an die Rissbrei-
tenbegrenzung von w k = 0,2 mm.
4. Kontrolle der Anlage
Anlagen, die nicht über entsprechende Leckageerkennungs-
maßnahmen verfügen, sind alle zehn Jahre auf ihre Dichtheit
durch die untere Wasserbehörde zu überprüfen.
Bauherren und Betreiber haften
Stahlbehälter müssen gemäß DIN 11622 Teil 4 korrosionsbe-
ständig sein, anderenfalls sind zusätzliche geeignete Beschich-
tungen oder Anstriche vorzusehen. Für die Stahlbetonplatte
gelten die Anforderungen wie für Stahlbetonbehälter.
Betriebsmanagementsysteme (BMS) und Cross Compliance
stellen zunehmende Anforderungen an die landwirtschaftlichen
Betriebe zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Das betrifft nicht
nur die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung und Tierhaltung
sondern auch Bereiche, die über die typisch landwirtschaftliche
Produktion hinausgehen. So gelten Haftungsbestimmungen
auch für die zum Betrieb gehörenden baulichen Anlagen, ins-
besondere wenn diese Umweltschäden hervorrufen können.
Haftbar ist grundsätzlich immer zunächst der Bauherr und Be-
treiber! Umso wichtiger ist es, im Schadensfall nachweisen zu
können, dass man seiner Betreiberplicht nachgekommen ist.
Befüllung und Entleerung der Lagerbehälter dürfen nur von
oben erfolgen. Bei der Behälterwand ist eine Durchdringung
im begründeten Einzelfall zulässig (zum Beispiel bei Behältern
mit mehr als 4 m genehmigter Bauhöhe).
Die Rohrleitungen an Behältern müssen mit mindestens zwei
voneinander unabhängigen Sicherheitseinrichtungen – davon
ein Schnellschlussschieber – versehen werden, die ein un-
beabsichtigtes Auslaufen des Behälterinhalts verhindern. Als
Sicherheitseinrichtungen gelten neben Schiebern und Ver-
schlusskappen auch Einrichtungen (Entlüftungsventile), die ein
Aufschwimmen der Behälter verhindern.
In heutigen Bauaulagen bei der Genehmigung von Güllebehäl-
tern ist zu lesen: Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche,
Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) müssen unter Hin-
weis auf §19g Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so
Rohrleitungen müssen aus korrosionsbeständigem Material
bestehen. Soweit zur Behälterentleerung eine im Behälter an-
geordnete Pumpe verwendet wird, gilt auch die Pumpenschal-
tung als Sicherheitseinrichtung, wenn eine unbeabsichtigte In-
betriebnahme ausgeschlossen ist.
beschaffen sein und
so eingebaut
aufgestellt
unterhalten
und betrieben werden
Güllekeller sind Lagerbehälter und müssen daher die für diese
Behälter geltenden Anforderungen erfüllen. Der maximale Flüs-
sigkeitsstand bei Güllekellern darf höchstens bis 10 cm unter-
halb der Kellerdecke oder der Bodenroste ansteigen.
dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonsti-
ge nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu be-
fürchten ist.
Bei Güllekanälen bis zu einer Bauhöhe von 1,50 m und einem
lüssigkeitsführenden Querschnitt bis zu 6 m 2 sind Leckerken-
nungsmaßnahmen nicht erforderlich, wenn die Kanäle in Stahl-
beton ausgeführt werden und die Dehnfugen entsprechend den
allgemein anerkannten Regeln der Technik gedichtet sind.
Hier stellt sich die Frage, worauf der Bauherr selber achten
muss und was er selbst kontrollieren kann.
Bei der Beschaffenheit , also bei der unterschiedlichen Bau-
ausführung, stoßen wir schon auf die ersten Schwierigkeiten.
Holz, Stahl, Ortbeton oder Betonfertigteile – alles ist mög-
lich und trotz Regelung durch DIN-Norm (DIN 11622, Stand
2006) ergeben sich Fachdiskussionen, welches die sichers-
te, wirtschaftlichste und sinnvollste Bauweise ist.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Kanäle zur Entmistung
und nicht für solche, die mit dem Ziel der Güllelagerung errich-
tet werden. Das Volumen der Entmistungskanäle darf nicht in
die Berechnung der erforderlichen Lagerkapazität eingerech-
net werden.
Selbst dann, wenn der eigentliche Behälter optimal geplant
und bemessen ist, kann der nicht sachgerechte Einbau zu
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Schäden führen, die die Dichtheit gefährden. Fehlende Be-
wehrung oder Betonüberdeckungen, extreme Witterungsbe-
dingungen beim Einbau, die zu Rissen führen oder Zeitver-
zögerungen beim Einbringen der Betonlieferungen sind nur
einige mögliche Ursachen für Schäden.
Zusätzliche Gefahren bestehen beim Aufstellen . Sowohl Auf-
schwimmen der Behälter durch Grundwasser oder durch
Wasser, das in die ausgehobene Baugrube ließt, als auch
instabile Bodenbeschaffenheiten, Hanglagen oder einseitige
Erdanschüttungen können Behälter undicht werden lassen.
Da heute beantragte JGS-Anlagen nur noch von Fachirmen
gebaut werden dürfen, besteht für den Bauherrn zumindest für
die o.a. Punkte die Möglichkeit, Haftungsansprüche bei Schä-
den weiterzugeben. Wichtig ist dabei jedoch ein eindeutiger
Werksvertrag mit der Fachirma und eine klare schriftlich ixierte
Abgrenzung von Haftungsausschlüssen, die bei Eigenleistung
bzw. Mitwirkung bei der Baumaßnahme entstehen können.
Bild 1: Undichte
Stellen werden
bei Wasserbefül-
lung sichtbar
Somit sind Erstellung und Errichtung der Behälter nur die eine
Seite der Medaille – bei Schäden die durch fehlende Unterhal-
tung und unsachgemäßen Betrieb hervorgerufen werden ist
der Nachweis von Fremdverschulden deutlich schwieriger. Um
dem Vorwurf der Fahrlässigkeit entgehen zu können, gehört
daher eine stetig wiederkehrende Eigenkontrolle zu den Betrei-
berplichten. Die Forderungen des WHG sind allgemein gültig
und beziehen sich nicht nur auf neu beantragte Anlagen. Bei
Neuanlagen sind zwar bessere Möglichkeiten der Dichtheits-
kontrolle gegeben als bei Altanlagen, wer jedoch mit kritisch of-
fenen Augen seine bestehenden Anlagen betrachtet, der kann
auch ohne teure Sachverständigengutachten das Gefahrenpo-
tenzial reduzieren.
B i l d 2 : E i n g e -
bohrte Verpress-
düse für Injektion
zur Betoninstand-
setzung
Kontrollen beim Neubau sind vorgeschrieben
Die letztgenannten Mängel an der Oberläche sind meist durch
Eigenkontrolle feststellbar.
Der so genannte Regelbehälter ist der oberirdisch aufgestellte
Behälter, dessen Fußpunkt jederzeit eingesehen werden kann.
Bei allen Behältern oder Kanälen, auch denen, die teilweise ins
Erdreich eingelassen werden, ist vor dem Verfüllen eine Dich-
tigkeitsprüfung in der Form durchzuführen, dass die Behälter
50 cm hoch mit Wasser befüllt werden und nach 48 Stunden
durch Inaugenscheinnahme auf Dichtheit beurteilt werden.
Durch Fertigungsfehler bestehende Undichtigkeiten werden
hierbei üblicherweise erkennbar, d.h. wenn bei einer Wasser-
befüllung keine Schäden auftreten, ist kaum zu erwarten, dass
bei einer anschließenden Befüllung mit Gülle Undichtigkeiten
auftreten, zumal die Konsistenz von Gülle dazu beiträgt, dass
sich Risse in der Konstruktion dauerhaft zusetzen.
Bei den unterschiedlichen Bauweisen können die nachfol-
genden Mängel Auslöser für Dichtheitsprobleme sein:
Beton:
Sich ablösende Flickstellen, wenn nicht sachgerecht nach-
gebessert wurde
Schmirgelwirkung beim Aufrühren stark sandhaltiger Gülle
Betonnester (Lufteinschlüsse) durch fehlende Verdichtung
oder Entmischung
Unzureichende Betonüberdeckung des Bewehrungsstahls
Metall:
Beulen und Verformungen, die zu Rissen in der Beschich-
tung (auch bei Verzinkung!) und langfristig zu Durchrostun-
gen führen
Abplatzungen der Beschichtung im Bereich der Schraubver-
bindungen bei zu starkem Festschrauben
Schrauben mit fehlender V4A-Qualität
Herausquellende, verrutschte Dichtungsbänder
Probleme bei Mixereinbauten und Rührgeräten durch
Schwingungen, die sich auf den Behälter übertragen
Für Neu- und Altbauten kann festgestellt werden: nachträglich
treten Schäden eigentlich nur dann auf, wenn
verdeckte Mängel eingebaut wurden (fehlende oder falsch
angeschlossene Stahlbauteile),
durch einseitige Anschüttungen oder direkte mechanische
Einwirkung nicht geplante Belastungen entstehen oder
wenn
offensichtliche qualitative Mängel an der Behälteroberläche
vorhanden sind.
Schalungssteine:
Abplatzende Beschichtungen und Putzlächen sowie her-
ausbrechende Fugen
BfL 1 | 008
317717497.003.png
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